vereinsstark – Ehrenamtliche finden, binden, wertschätzen

Sportvereine in Deutschland übernehmen eine besondere Rolle: Sie stehen nicht nur für Bewegung und Sport, sondern auch für Gemeinschaft und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Diese wertvolle Arbeit wäre ohne das Engagement vieler ehrenamtlich aktiver Vereinsmitglieder nicht möglich. 

Um Vereine hierbei zu unterstützen, hat die Beisheim Stiftung das Förderprogramm „vereinsstark – Ehrenamtliche finden, binden, wertschätzen“ ins Leben gerufen. In den Landkreisen Mecklenburgische Seenplatte, Ludwigslust-Parchim, Stendal und Altmarkkreis-Salzwedel möchten wir mit einem Pilotprojekt die Vereinsarbeit stärken. 

Ziel des Programms ist es, den Vereinen zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen, damit sie neue ehrenamtliche Mitglieder finden können, bestehende Engagierte langfristig für Vereinsarbeit begeistern und dieses Engagement wertschätzen. 

Information zum Antragsprozess

Mit einem kurzen Antrag könnt Ihr unbürokratisch Unterstützung beantragen: Antragsformular vereinsstark - Ehrenamtliche finden, binden, wertschätzen. Förderfähig sind alle Maßnahmen zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements. 

Wer darf einen Antrag stellen?
Gemeinnützige Sportvereine mit Sitz in den Landkreisen Mecklenburgische-Seenplatte, Ludwigslust-Parchim, Stendal oder Altmarkkreis-Salzwedel können einen Antrag stellen. Der Förderzweck Sport muss im Freistellungsbescheid aufgeführt sein.
Wie können Anträge gestellt werden?

Anträge können per Formular hier eingereicht werden. Bitte zusätzlich zum Antrag einen gültigen Freistellungsbescheid per E-Mail an vereinsstark@beisheim-stiftung.com mit dem Betreff: vereinsstark – „Vereinsname“ senden.

Wie viel Geld kann beantragt werden?
Es können Fördermittel zwischen EUR 1.000 und EUR 10.000 beantragt werden.
Welche Maßnahmen sind förderfähig?

Förderfähig im Rahmen der Ausschreibung sind alle Maßnahmen zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements. Dazu zählen z. B.:

― Maßnahmen zur Beratung, Fortbildung und Qualifizierung von Ehrenamtlichen

• Kursgebühren von Lizenzen

• Reisekosten für Fortbildungstage

• Beratung für Vereine

― Gewinnung und Erhalt von Ehrenamtlichen

• Veranstaltungs- und Workshopkosten

• Sachkosten für Goodies/ Kleidung

• Kosten für Informationstage und Schnupperevents

― Förderung der Vereinsstrukturen

• Honorarkosten für: Fundraising, Öffentlichkeitsarbeit, Koordination, Begleitung der Ehrenamtlichen

• Digitalisierungsprojekte

Welche Maßnahmen sind nicht förderfähig?

Nicht förderfähig sind z. B.:

― Aufbau neuer Mannschaften

― Anschaffung von Sportgeräten

― Kosten für Wettkämpfe, Turniere und Ferienfreizeiten

― Vergütung von Übungsleitenden

― Baumaßnahmen an Vereinssportanlagen

Bis wann kann der Antrag gestellt werden?
Anträge können bis zum 28.02.2025 eingereicht werden.
Darf ein Verein mehrere Anträge stellen?
Pro Verein kann nur ein Antrag gestellt werden. Ein Antrag darf mehrere Maßnahmen beinhalten.
In welchem Zeitraum müssen die Fördermittel ausgegeben werden?
Fördermittel müssen bis zum 30.04.2026 ausgegeben werden. Es können sowohl neue als auch bereits laufende Maßnahmen finanziert werden – diese dürfen jedoch nicht vor dem 01.05.2025 abgeschlossen sein.
Welche Anlage muss mit dem Antrag eingereicht werden?

Ein gültiger Freistellungsbescheid muss zusätzlich eingereicht werden. Der Freistellungsbescheid darf nicht älter als drei Jahre sein und muss den Zweck Sport aufführen. Siehe Anlage 1 unten. Der gültige Freistellungsbescheid muss per E-Mail an vereinsstark@beisheim-stiftung.com mit dem Betreff: vereinsstark – „Vereinsname“ gesendet werden.

Wann kommt eine Rückmeldung zu einem eingereichten Antrag?
Alle Antragsteller*innen erhalten im April 2025 eine Rückmeldung.
Was passiert nach einer Zusage?

1. Die Entscheidung über den Antrag trifft der Stiftungsvorstand der Beisheim Stiftung, diese erfolgt im April 2025.

2. Sollten noch weitere Informationen benötigt werden, wird per E-Mail informiert.

3. Die Überweisung der Fördermittel erfolgt zeitnah.

4. Nach Zahlungseingang ist eine Bestätigung über Geldzuwendungen auszustellen.

5. Nach Abschluss der Förderung ist ein kurzer Schlussbericht einzureichen.

Wie werden die Daten verarbeitet?

Unsere Datenschutzinformationen sind einsehbar unter www.beisheim-stiftung.com/de/de/datenschutz

An wen können Fragen gerichtet werden?

Ansprechperson für Fragen ist: Dr. Larissa Kuhn, Projektmanagerin Sport, vereinsstark@beisheim-stiftung.com, Tel.: 089 215 427-925

vereinsstark_FAQs.pdf 151 KB, PDF vereinsstark_FAQs.pdf