Gemäß ihrer Satzung verfolgt die Prof. Otto Beisheim Stiftung die folgenden gemeinnützigen Zwecke im Sinne der §§ 52 AO ff.:
Wissenschaft und Forschung
Gesundheitswesen und Gesundheitspflege
Jugend- und Altenhilfe
Kunst und Kultur
Denkmalschutz und Denkmalpflege
Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe
Naturschutz und Umweltschutz
Hilfe für Körperbeschädigte, Behinderte und Blinde
Mildtätige Zwecke
Rettung aus Lebensgefahr
Sport